Sie planen einen Shopping-Trip in Finnland und möchten das Beste daraus machen? In diesem Fall sollten Sie wissen, was notwendig ist, um einen Kauf über die steuerfreie Möglichkeit zu tätigen.
- Seien Sie darauf vorbereitet, dass Sie den festgelegten Zahlungsbetrag erreichen müssen. Der Mindestbetrag für die Registrierung in einer Gewerbeeinrichtung sollte 40 Euro betragen. Sie können einen oder mehrere Artikel kaufen, die Zahlung muss jedoch auf einem einzigen Scheck erfolgen. Denken Sie daran, dass beim Einkaufen in einem Supermarkt und dem gleichzeitigen Einkauf von Lebensmitteln, Non-Food-Produkten deren Betrag separat nicht weniger als vierzig Euro betragen sollte, da Sie für jede gekaufte Warengruppe zwei Quittungen erhalten.
- Nachdem Sie das ausgewählte Produkt bezahlt haben, müssen Sie den Verkäufer bitten, steuerfrei auszustellen. Für die Registrierung müssen Sie einen ausländischen Reisepass vorlegen. Der Verkäufer stellt eine Quittung aus, die Sie für Ihre Mehrwertsteuerrückerstattung verwenden können. Dem ausgestellten Formular wird eine Steuerquittung für Käufe beigefügt. Die Höhe der Steuer hängt von der Menge und Art der gekauften Waren ab und liegt zwischen 10 und 16 %.
- Im nächsten Schritt wird die Ware verpackt und mit einem speziellen Klebeband verschlossen. Außerdem wird der Verkäufer die Quittungsnummer aufkleben. Seien Sie darauf vorbereitet, dass das Paket nicht in der EU gedruckt werden kann, da sonst der Anspruch auf Mehrwertsteuerrückerstattung verloren geht.
- Steuerfrei in Finnland gilt nicht für Dienstleistungen, alkoholische Getränke, Buchtabakprodukte.
- Damit Sie die Möglichkeit haben, sich steuerfrei zu bewerben, müssen Sie kein EU-Bürger sein und zusätzlich eine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis besitzen.
Mehrwertsteuerrückerstattungsverfahren
Dieses Verfahren ist für jeden einfach und verständlich. Wenn Sie Finnland verlassen, müssen Sie sich an eine spezielle Rückerstattungsstelle wenden, wo Sie eine Quittung vorlegen und Ihr Geld in Euro in bar erhalten. Sie müssen versiegelte Einkäufe, die nicht geöffnet wurden, eine Quittung mit Scheck und Ihren Reisepass vorlegen. Rückerstattungspunkte sind täglich von 09.00 bis 22.00 Uhr finnischer Zeit geöffnet.
Wenn Sie das Land zu einem anderen Zeitpunkt verlassen, müssen die vorgelegten Quittungen beim Zollbeamten abgestempelt werden, danach können Sie bei Ihrer nächsten Reise nach Finnland Geld erhalten, dies muss jedoch spätestens drei Monate nach dem Datum des Einkaufs erfolgen. Sie können sich auch zu Hause an eine autorisierte Bank wenden: Das Geld wird in Landeswährung zum aktuellen Wechselkurs ausgegeben.
In Finnland können Sie steuerfrei einkaufen und genießen.