Autovermietung in der Schweiz

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Autovermietung in der Schweiz
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Video: Autovermietung in der Schweiz

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Video: Autovermietung unter Privatpersonen in der Schweiz 2024, Juni
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Foto: Autovermietung in der Schweiz
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Wenn Sie in die Schweiz reisen, müssen Sie sicherstellen, dass Sie mit dem privaten Auto dorthin reisen können, wo Sie hinwollen. Tatsächlich sind einige Ferienorte des Landes nur mit dem Zug oder der Straßenbahn zu erreichen. Zermatt, Wengen Mürren und Braunwald sind Paradebeispiele. Überraschenderweise gibt es keine Straßenverbindung zu diesen Städten. Wenn der Ort, an den Sie fahren möchten, über eine Autobahnanbindung verfügt, ist alles in Ordnung.

Sie können in der Schweiz ein Auto mieten, um einen interessanten Ausflug zu allen lokalen Seen auf einmal zu unternehmen, die herrlichen Landschaften zu bewundern, die erstaunlich saubere Bergluft einzuatmen. Gleichzeitig werden sich auf dem Weg sehr gemütliche Städte herausstellen. Aber auch die berühmten Schweizer Schlösser können zum Zweck einer solchen Reise werden. Ein Mietwagen ermöglicht es Ihnen, die Besichtigung alter Städte, die besten Panoramablicke und einen Aufenthalt an den Seen zu kombinieren.

Merkmale der Autovermietung in der Schweiz

Um in der Schweiz ein Auto zu mieten, benötigen Sie einen internationalen Führerschein, einen nationalen Führerschein und eine Kreditkarte. Der Fahrer muss mindestens 21 Jahre alt sein und die Fahrerfahrung muss mindestens ein, zwei oder sogar drei Jahre betragen. Das hängt von den Automodellen ab. Wenn Sie ein Auto in einer höheren Klasse als üblich mieten möchten, benötigen Sie zwei Kreditkarten. Außerdem muss das Alter mindestens 25 Jahre betragen.

Wenn der Fahrer über 21 Jahre alt ist, aber weniger als 25 Jahre alt ist, steigen häufig die Kosten für die Autovermietung.

Die Kosten für die Autovermietung beinhalten:

  • Flughafensteuer (wenn das Auto bei der Ankunft sofort übernommen wird);
  • Unbegrenzte Kilometer;
  • Gemeindesteuer;
  • Unfall- und Diebstahlversicherung;
  • Haftpflichtversicherung und Vignette.

Sie müssen zusätzlich bezahlen: Miete eines Kindersitzes, Miete eines Skiträgers, eine Vollmacht für einen zweiten Fahrer, Miete von Navigatoren, Schneeketten und Winterreifen. Wenn Sie planen, die Schweiz mit einem Mietwagen zu verlassen, informieren Sie den Vermieter. Eventuell ist dafür eine Zusatzversicherung erforderlich. Manchmal verbieten Agenturen generell die Ausfuhr ihrer Autos ins Ausland.

Die Verkehrsregeln in der Schweiz sind denen in anderen europäischen Ländern ähnlich. Das Erfordernis, das Abblendlicht einzuschalten, ist zwar oft "optional". Nur in Tunneln ist es Pflicht. Kinder unter 12 Jahren, deren Körpergröße weniger als 150 cm beträgt, müssen unbedingt spezielle Stühle installieren. Sicherheitsgurte sind vorgeschrieben: Sie müssen von allen Personen angelegt werden, die sich im Auto befinden. Wenn Sie während der Fahrt telefonieren möchten, verwenden Sie ausschließlich „Freisprechen“.

Stellen Sie sicher, dass Sie ein Auto mit einem Notstopp-Schild (Dreieck) und einem Erste-Hilfe-Set erhalten. Diese Dinge sollten im Salon sein! Die Navigatorfunktion, die bei der Erkennung von Blitzern hilft, muss für Sie ausgeschaltet werden. Und noch eine wichtige Regel: Vor allen scharfen Kurven, bei denen die Sicht eingeschränkt ist, sollte der Fahrer, wenn es draußen hell ist, ein Tonsignal geben und im Dunkeln seine Scheinwerfer "blinken".

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